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Schützen eigener Kompositionen |
Unter Musikern taucht immer wieder die Frage auf, wie man eigene Musik (Kompositionen, Arrangements und Texte) möglichst presswert und effektiv davor schützen kann, von Plagiatoren ungefragt und unentgeltlich übernommen zu werden, wenn man nicht als Komponist oder Textdichter ordentliches Mitglied der GEMA ist, die im Falle einer Rechteverletzung durch Dritte aktiv wird. Der oft zitierte Weg, man brenne seine Musik, Daten und Texte auf CD und sende sie sich per Einschreiben selbst zu, krankt an der Tatsache, dass dieser Web nur einmal beschritten werden kann, im Zweifelsfalle erst vor Gereicht unter Zeugen wirt und zudem nicht ganz unzweifelhaft ist, da Poststempel und Siegel fälschbar bleiben. Besser ist es, hier den Weg zu gehen, die gebrannte CD einem Notar zu übergeben, der Datum und Inhalt beglaubigt. Ungeachtet dessen, empfiehlt es sich auch, die CDs bei guten Freunden zu hinterlegen. Musiker, die durch unser Studio Aufnahmen ihrer eigenen Werke anfertigen lassen, profitieren dazu von unserem Service: Jede benannte CD (Studioaufnahmen, Liveaufnahme, Demos etc.) wandert als Katalognummer in eine Datenbank und verbleibt als Kopie bei uns. Eine Kopie des Cuesheets wird auf unabhängige Backupserver geladen und gestattet es, im Konfliktfall leicht nachzuweisen, dass eine ganz bestimmte CD mit einem definierten Inhalt zu einem nachvollziehbaren Zeitpunkt durch uns gefertigt wurde. So lässt sich z.B. der Nachweis erbringen, dass ein bestimmter Chorsatz oder ein Arrangement eines Musiker zu einem angegebenen Zeit bereits existierte. Dies schützt im Umkehrschluss auch kleine Komponisten, deren Werke in einzelnen Passagen zufällig denen von später komponierten Werken gleichen, davor, ihrerseits unverschuldet des Plagiatismus bezichtigt zu werden. Zusätzlich sollte man jedoch auch schon im Vorfeld einer Rechtsstreitigkeit bzw. einer Verhandlung in der Lage sein, ohne großen Kostenaufwand einem Plagiator oder auch einem gegnerischen Anwalt durch Verweis auf Homepages oder andere Webaccounts, die Authentizität seiner Werke nachweisen zu können. Dazu nimmt man die Musik auf mp3 auf und sendet sie sich per email zu oder lädt sie in konventioneller Weise per ftp auf einen stillen account im WWW. Der vom Server des Providers vergebene timestamp (also die Urzeit des upload oder des mail-Versands) sind dabei objektiv und vom Anwender nicht manipulierbar- auch nicht im Nachhinein. Damit übertrifft diese Methode den oben beschriebenen Postweg bei Weitem, was Sicherheit und Handhabbarkeit angeht. Während Postbriefe und Siegel fälschbar sind, Freunde lügen können bzw. Notare theoretisch bestechlich sind, ist der automatisch vergebene Server-timestamp der einzig unfälschbare Nachweis über Inhalt und Datum eines versendeten mp3s! J.S. Stand November 2002 |